Das Bundesverfassungsgericht hat die Massen-Speicherung von
Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung für unzulässig
erklärt. Die Richter entschieden heute in Karlsruhe, das Gesetz
zur Vorratsdatenspeicherung sei in der jetzigen Fassung nicht
mit dem Grundgesetz vereinbar.
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