02.03.2010
16:27 von
Mr. News
Vorratsdatenspeicherung gekippt
Das Bundesverfassungsgericht hat die Massen-Speicherung von
Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung für unzulässig
erklärt. Die Richter entschieden heute in Karlsruhe, das Gesetz
zur Vorratsdatenspeicherung sei in der jetzigen Fassung nicht
mit dem Grundgesetz vereinbar.
http://www.telt ... news/37828.html
Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung für unzulässig
erklärt. Die Richter entschieden heute in Karlsruhe, das Gesetz
zur Vorratsdatenspeicherung sei in der jetzigen Fassung nicht
mit dem Grundgesetz vereinbar.
http://www.telt ... news/37828.html