04.02.2010
10:30 von
Mr. News
Abmahnung per eMail zulässig
Das Hamburger Landgericht vertritt die Auffassung, dass Abmahnungen
grundsätzlich auch per E-Mail zugesandt werden können. Bleibt die E-Mail
in der Firewall oder dem Spamfilter hängen, soll sie laut Gericht
trotzdem als zugestellt gelten.
http://www.golem.de/1002/72859.html
Dies bedeutet für einen selbst, dass man jetzt alle Spam-Mails durchschauen
muss, die mal wieder "Mahnung" oder "Abmahnung" als Titel tragen, und
dabei nur wieder Werbung für eine dubiose Pokerseite machen
grundsätzlich auch per E-Mail zugesandt werden können. Bleibt die E-Mail
in der Firewall oder dem Spamfilter hängen, soll sie laut Gericht
trotzdem als zugestellt gelten.
http://www.golem.de/1002/72859.html
Dies bedeutet für einen selbst, dass man jetzt alle Spam-Mails durchschauen
muss, die mal wieder "Mahnung" oder "Abmahnung" als Titel tragen, und
dabei nur wieder Werbung für eine dubiose Pokerseite machen
